Jugendschutz
Als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ist uns der Jugendschutz wichtig und wir achten in allen Belangen darauf, die Richtlinien des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.
- Rauchen
Wie alle städtischen Einrichtungen ist die Villa Roller rauchfrei. Sowohl im täglichen Betrieb als auch bei Veranstaltungen. - Alkohol
Branntweinhaltige Getränke sind in der Villa jederzeit verboten. Bei Veranstaltungen verlangen wir einen Altersnachweis und kennzeichnen mit entsprechenden Eintrittsbändern. - Internet
Internetzugänge für Jugendliche sind mit entsprechenden Schutzfiltern ausgestattet, bzw. werden entsprechend beaufsichtigt. - Veranstaltungen
Als öffentlich anerkannter Träger der Jugendhilfe dürfen Minderjährige ab 14 Jahren unsere Veranstaltungen, soweit nicht anders ausgeschrieben, bis 24 Uhr besuchen. Sicherheitspersonal ist bei allen Veranstaltungen obligatorisch.